Voreingestellte Einwilligung für Newsletter-Empfang unwirksam
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Geschrieben am 12.01.2011
Betreiber von Online-Shops dürfen ihren Kunden ohne eine eindeutige Einwilligungserklärung keine Newsletter zukommen lassen. So wird von Shop-Betreibern immer wieder das Häkchen vor der Einwilligungserklärung für den Newsletter Empfang automatisch aktiviert. Sollte der Newsletter Empfang durch den Kunden nicht gewünscht sein muss dieser das Häkchen entfernen. Diese Methode ist laut einem Urteil des OLG Jena unwirksam und nicht als eindeutige Einverständniserklärung ausreichend. (Weitere Informationen zum Urteil finden Sie hier).
Überlassen Sie es also Ihrem Kunden ob er Ihren Newsletter empfangen möchte oder nicht. Benennen Sie den Mehrwert Ihres Newsletters und Sie erhalten auf diese Weise Leser mit Interesse an Ihren Inhalten und Produkten.

